Hier ist die Vierzehnte Verordnung zur Neufestsetzung der Beträge nach § 7 Absatz 1 des Gesetzes zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen im WWW zu finden:
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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):