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Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 22.1.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 5 vom 4.2.2003.

Hier ist die Vierundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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