Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10552)
AnzeigeA. Ziel
Die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1493/1999, (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 3/2008 und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 2392/86 und (EG) Nr. 1493/1999 (ABl. EU Nr. L 148 S. 1) sieht die Durchführung besonderer Stützungsmaßnahmen zugunsten des Weinsektors im Rahmen von nationalen Stützungsprogrammen vor. Die Mitgliedstaaten hatten bis zum 30. Juni 2008 den Entwurf eines nationalen Stützungsprogramms an die Europäische Kommission zu übermitteln. In den Entwurf des deutschen Stützungsprogramms sind fünf Maßnahmen aufgenommen worden, bei deren Auswahl die strukturellen Gegebenheiten in den deutschen Anbaugebieten und die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Weinwirtschaft berücksichtigt worden sind. Zur Durchführung der im Stützungsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind Verordnungsermächtigungen zu schaffen, um nach dem Gemeinschaftsrecht erforderliche Durchführungsbestimmungen erlassen zu können.
B. Lösung
Das Weingesetz wird geändert, um Bestimmungen über das Stützungsprogramm aufzunehmen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10552 | 14.10.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10875 | 12.11.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):