Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/4010)
AnzeigeA. Ziel
Wissenschaftliche Studien legen nahe, dass Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu einer signifikanten Erhöhung der Mortalität beitragen. Insbesondere in Ballungsgebieten und Städten mit einer schwierigen topographischen Lage bestehen erhebliche Probleme, die Grenzwerte der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes einzuhalten. Die Reduktion von Partikelemissionen des Straßenverkehrs ist dringend geboten. Die Partikelbelastung durch Personenkraftwagen mit Dieselmotor kann dadurch effizient reduziert werden, dass im Verkehr befindliche Fahrzeuge mit moderner Partikelminderungstechnik nachgerüstet werden. Vordringlich ist daher die Nachrüstung von Altfahrzeugen.
B. Lösung
Die Vorschriften des Kraftfahrzeugsteuergesetzes werden geändert, um steuerliche Anreize für den nachträglichen Einbau von Partikelminderungstechnik in Personenkraftwagen mit Dieselmotor zu schaffen, damit von diesen deutlich geringere gesundheitliche Gefährdungen und Belastungen für die Umwelt ausgehen. Nachgerüstete im Verkehr befindliche Fahrzeuge werden befristet steuerbefreit, während nicht nachgerüstete zugelassene Fahrzeuge und Neufahrzeuge, die den voraussichtlichen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse (0,005 g/km) nicht einhalten, erhöht besteuert werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/4010 | 09.01.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/4449 | 28.02.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/4450 | 28.02.2007 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):