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Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen

Vom 29.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 48 vom 31.7.2009.

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12231)

A. Ziel

Die Verordnungsermächtigungen des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG) sind zur Durchführung der jetzt in den Artikeln 44 bis 46 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (ABl. L 299 vom, S. 1) geregelten national mitzufinanzierenden Sondermaßnahmen zur Marktstützung bei tierischen Erzeugnissen nicht besonders gut geeignet. Daher ist die Aufnahme spezieller Vorschriften angezeigt. Aktualisierungsbedarf besteht bei weiteren Vorschriften des MOG, insbesondere: die Erweiterung der Möglichkeit zur Erhebung von Kosten (Gebühren und Auslagen) bei der Durchführung durch Behörden des Bundes; die Erweiterung der Möglichkeit, die durchführenden Behörden anstelle der Hauptzollämter für die Durchführung von Bußgeldverfahren zuständig zu machen. Des Weiteren soll in das MOG eine Verordnungsermächtigung aufgenommen werden, um mit Zustimmung des Bundesrates ausschließen zu können, dass die Länder bei der Durchführung von Mengen- und Abgabenregelungen, von Regelungen des Verwaltungsverfahrens in auf Grund des MOG erlassenen Rechtsverordnungen abweichen.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/12231 12.03.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/12517 27.03.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
16/13081 19.05.2009 Unterrichtung durch den Bundesrat
16/13607 01.07.2009 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze