Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/7080)
AnzeigeA. Ziel
Mit der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) wurde die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erworben wurden, neu geregelt. Sie gilt für alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaats, die als Selbständige oder abhängig Beschäftigte einen reglementierten Beruf in einem anderen Mitgliedstaat ausüben wollen als dem, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben. Dies erfordert eine Anpassung der fahrlehrerrechtlichen Vorschriften.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf setzt die Richtlinie 2005/36/EG für den Bereich des Fahrlehrerrechts um. Soweit die Richtlinie Änderungen gegenüber der bisher geltenden Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25) enthält, werden diese in nationales Recht übernommen. Weitergehende materielle Änderungen sind im Gesetzentwurf nicht enthalten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/7080 | 12.11.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/7417 | 05.12.2007 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung) |
16/7573 | 14.12.2007 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 30. November bis 13. Dezember 2007) |
16/7819 | 22.01.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):