Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3147)
AnzeigeA. Ziel
Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit der Justiz des Landes angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen durch eine grundlegende Bündelung und Verschlankung der Strukturen sicherzustellen. Damit will sie die bislang hohe Qualität der Justiz erhalten, zugleich aber die Kosten reduzieren.
Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn sich die Justiz in Zukunft auf ihre Kernaufgaben beschränkt. In allen anderen Bereichen haben künftig freie Träger Vorrang vor dem Staat.
Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Anliegen auf Bundesebene Rechnung durch eine Öffnung des badischen Rechtsgebiets für vom Justizministerium Baden-Württemberg zu bestellende Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung.
B. Lösung
Die Öffnung des badischen Rechtsgebiets für ein Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung bedarf einer Änderung der Bundesnotarordnung, die nach Artikel 138 des Grundgesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Regierung des Landes Baden-Württemberg steht.
Der Gesetzentwurf hat diese notwendigen Änderungen zum Gegenstand.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3147 | 14.5.2004 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/3471 | 30.6.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
15/3589 | 14.7.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):