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Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung

Vom 22.7.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 46 vom 28.7.2005.

Hier ist das Viertes Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3147)

A. Ziel

Die Landesregierung von Baden-Württemberg ist bestrebt, die Funktionsfähigkeit der Justiz des Landes angesichts knapper werdender finanzieller und personeller Ressourcen durch eine grundlegende Bündelung und Verschlankung der Strukturen sicherzustellen. Damit will sie die bislang hohe Qualität der Justiz erhalten, zugleich aber die Kosten reduzieren.

Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn sich die Justiz in Zukunft auf ihre Kernaufgaben beschränkt. In allen anderen Bereichen haben künftig freie Träger Vorrang vor dem Staat.

Der vorliegende Gesetzentwurf trägt diesem Anliegen auf Bundesebene Rechnung durch eine Öffnung des badischen Rechtsgebiets für vom Justizministerium Baden-Württemberg zu bestellende Notare zur hauptberuflichen Amtsausübung.

B. Lösung

Die Öffnung des badischen Rechtsgebiets für ein Notariat zur hauptberuflichen Amtsausübung bedarf einer Änderung der Bundesnotarordnung, die nach Artikel 138 des Grundgesetzes unter dem Vorbehalt einer Zustimmung der Regierung des Landes Baden-Württemberg steht.

Der Gesetzentwurf hat diese notwendigen Änderungen zum Gegenstand.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/3147 14.5.2004 Gesetzentwurf des Bundesrates
15/3471 30.6.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
15/3589 14.7.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze