Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt
Vom 5.4.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 16 vom 15.4.2004.
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