Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber
Vom 2.1.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 1 vom 8.1.2009.
Hier ist die Verordnung zur Höhe der Pauschale für die Kosten des Einzugs der Umlage für das Insolvenzgeld und der Prüfung der Arbeitgeber im WWW zu finden: