Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2002
Vom 11.1.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 4 vom 24.1.2002.
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