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Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Vom 12.8.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 42 vom 13.8.2010.

Hier ist die Verordnung zur Festlegung der Kennzahlen nach § 48a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im WWW zu finden:

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