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Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken

Vom 21.2.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 15 vom 10.3.2005.

Hier ist die Verordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken im WWW zu finden:

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