Hier ist die Verordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörde nach § 18 Absatz 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes im WWW zu finden:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):
Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze