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Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 13.3.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 11 vom 31.3.2014.

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