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Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung der Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen

Vom 24.6.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 42 vom 29.6.2002.

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