Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Vom 27.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 77 vom 31.12.2001.
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