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Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

Vom 21.12.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 80 vom 29.12.2017.

Hier ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im WWW zu finden:

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