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Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vom 19.12.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 79 vom 22.12.2017.

Hier ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im WWW zu finden:

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