Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Vom 19.12.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 79 vom 22.12.2017.
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