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Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums des Innern

Vom 20.12.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 80 vom 29.12.2017.

Hier ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums des Innern im WWW zu finden:

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