Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen
Vom 8.2.2018, verkündet in BGBl I Jahrgang 2018 Nr. 6 vom 15.2.2018.
Hier ist die Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen im WWW zu finden: