Hier ist das Vermögensrechtsergänzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/1932)
AnzeigeA. Ziel
1. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 17. September 1998 die Ersatzgrundstücksregelung im Vermögensgesetz (Bereitstellung eines Ersatzgrundstücks wegen Ausschlusses der Restitution aufgrund redlichen Erwerbs) und die Refinanzierung der Kommunen in Höhe des heutigen Verkehrswertes dieser Grundstücke bejaht.
Die Bundesregierung hat sich wegen der enormen finanziellen Risiken für die ersatzlose (und rückwirkende) Streichung der Regelung entschieden.
2. § 10 Vermögensgesetz sieht beim Verlust beweglicher Sachen vor, dass der frühere Eigentümer bei Unmöglichkeit der Restitution auf den etwaigen Veräußerungserlös beschränkt ist und schließt bei erlösloser Verwertung eine Entschädigung aus.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. November 1998 entschieden, dass auch für bewegliche Sachen eine Entschädigung zu gewähren und dafür eine Bemessungsgrundlage zu schaffen sei. Dafür haben sich auch die Justizminister der neuen Länder ausgesprochen.
Der neue § 5a Entschädigungsgesetz trägt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Rechnung.
3. Die Europäische Kommission hat in ihrer Entscheidung vom 20. Januar 1999 die Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes insoweit beanstandet, als die Berechtigung zur Teilnahme am Flächenerwerb von der Ortsansässigkeit am 3. Oktober 1990 abhängt und die Beihilfeintensität für landwirtschaftliche Flächen in den nicht benachteiligten Gebieten 35% übersteigt.
Sie hat die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, gewährte unzulässige Beihilfen zurückzufordern.
Den europarechtlichen Anforderungen wird durch die Änderung des Ausgleichsleistungsgesetzes Rechnung getragen.
B. Lösung
Zu 1. Die Ersatzgrundstücksregelung wird ersatzlos (und rückwirkend) gestrichen.
Zu 2. Es wird eine Bemessungsgrundlage für die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der fiskalischen Interessen (Bagatellgrenze, Degression, Zuteilung von Schuldverschreibungen) geschaffen.
Zu 3. Die Erwerbsvoraussetzung der Ortsansässigkeit zum Stichtag 3. Oktober 1990 wird gestrichen.
Der Kaufpreis für landwirtschaftliche Flächen wird generell auf den Verkehrswert abzüglich 35% angehoben.
Soweit bei bereits abgeschlossenen Verträgen die zulässige Beihilfeintensität überschritten wurde, wird der Kaufpreis angehoben; Käufer haben in diesem Fall ein Wahlrecht zwischen Nachzahlung und Rücktritt vom Vertrag.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/1932 | 29.10.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/3802 | 5.7.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/3803 | 5.7.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
14/3826 | 5.7.2000 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Gerhardt, Rainer Brüderle, Rainer Funke, Gerhard Schüßler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Ina Albowitz, Hildebrecht Braun (Augsburg), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Gisela Frick, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Dr. Helmut Haussmann, Ulrich Heinrich, Walter Hirche, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Klaus Kinkel, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt am Main), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Irmgard Schwaetzer, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Dieter Thomae und der Fraktion der F.D.P. |
14/3827 | 5.7.2000 | Änderungsantrag der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser, Kersten Naumann, Dr. Barbara Höll, Heidemarie Ehlert, Dr. Winfried Wolf, Rolf Kutzmutz, Christine Ostrowski, Gerhard Jüttemann, Dr. Uwe-Jens Rössel, Dr. Christa Luft und der Fraktion der PDS |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):