Hier ist das VIS-Zugangsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11569)
AnzeigeA. Ziel
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss; ABl. EU Nr. L 218 S. 129) in das deutsche Recht umzusetzen.
B. Lösung
Die Regelungen des VIS-Zugangsbeschlusses werden für national anwendbar erklärt; Zuständigkeiten werden im Gesetz klargestellt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/11569 | 07.01.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/11887 | 11.02.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |