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VIS-Zugangsgesetz

(Langtitel: Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem)

Vom 6.5.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 25 vom 14.5.2009.

Hier ist das VIS-Zugangsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/11569)

A. Ziel

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Beschluss 2008/633/JI des Rates vom 23. Juni 2008 über den Zugang der benannten Behörden der Mitgliedstaaten und von Europol zum Visa-Informationssystem (VIS) für Datenabfragen zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten (VIS-Zugangsbeschluss; ABl. EU Nr. L 218 S. 129) in das deutsche Recht umzusetzen.

B. Lösung

Die Regelungen des VIS-Zugangsbeschlusses werden für national anwendbar erklärt; Zuständigkeiten werden im Gesetz klargestellt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/11569 07.01.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/11887 11.02.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze