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Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung

(Langtitel: Verordnung zur Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Menschen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz)

In der Fassung vom 17.7.2002, zuletzt geändert durch Verordnung über die Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes und ihr Verfahren und zur Änderung weiterer Verordnungen vom 25.11.2016.

Rechtsbereich: Behinderte      FNA Nr. 860-9-2-2

Die Verordnung regelt den Anspruch von Sehbehinderten darauf, dass Bundesbehörden ihnen Dokumente in einer Form zugänglich machen, die sie wahrnehmen können.

Hier ist die Verordnung über barrierefreie Dokumente in der Bundesverwaltung im WWW zu finden:

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Matthias Dörfler
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