Hier ist das Umsetzungsgesetz Rahmenbeschlüsse Einziehung und Vorverurteilungen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/12320)
AnzeigeA. Ziel
Mit dem Gesetz soll der Rahmenbeschluss 2006/783/JI des Rates vom
6. Oktober 2006 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen (ABl. L 328 vom, S. 59) in nationales Recht umgesetzt werden. Zudem soll die Ratifikation des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen vorbereitet werden.
B. Lösung
Der Rahmenbeschluss soll durch Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) umgesetzt werden. Die Umsetzung soll zum Anlass genommen werden, auch Regelungen im Vierten Teil des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, die auch den Vollstreckungshilfeverkehr mit Nicht-EU-Staaten betreffen, in bestimmten Bereichen anzupassen. Die erforderlichen gesetzlichen Änderungen zur Vorbereitung der Ratifikation des Übereinkommens des Europarates sollen ebenfalls im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen erfolgen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/12320 | 18.03.2009 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/13673 | 01.07.2009 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
16/14163 | 26.10.2009 | Unterrichtung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):