(Langtitel: Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister)
Vom 30.6.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 43 vom 4.7.2017.
Hier ist die Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden: