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Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung

(Langtitel: Verordnung zur Datenübermittlung durch Mitteilungsverpflichtete und durch den Betreiber des Unternehmensregisters an das Transparenzregister)

Vom 30.6.2017, verkündet in BGBl I Jahrgang 2017 Nr. 43 vom 4.7.2017.

Hier ist die Transparenzregisterdatenübermittlungsverordnung im WWW zu finden:

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