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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2316)
AnzeigeA. Ziel
Im April bzw. im Juli 2002 sind fünf neue europäische Richtlinien in Kraft getreten, die bis Ende Oktober 2003 in nationales Recht umzusetzen sind. Die Umsetzung ist nicht allein durch Änderungen des bestehenden Telekommunikationsgesetzes möglich. Erforderlich ist vielmehr eine Neufassung und damit weitreichende Überarbeitung des Gesetzes. Spielräume, die das neue europäische Recht den Regulierungsbehörden hinsichtlich der Anwendung der Regulierungsinstrumente einräumt, sollen durch das Gesetz zugunsten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post weitgehend präzisiert werden, um Rechts- und Investitionssicherheit zu gewährleisten. Zugleich sollen durch das Gesetz alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, unnötige Regulierung zu vermeiden. Dies steht im Einklang mit dem Ansatz des neuen europäischen Rechts einer technologieneutralen Regulierung aller elektronischen Kommunikationsdienste und -netze (Festnetz, Mobilfunk, Kabel etc.) sowie Zugangsberechtigungssysteme.
B. Lösung
Im Rahmen der Novellierung wird das europäische Recht umgesetzt. In Übereinstimmung mit dem neuen europäischen Recht steht der langfristig geplante Übergang ins Wettbewerbsrecht. Zentrales Anliegen bleibt die Schaffung von Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation. Mit den neuen Vorschriften wird daher der Weg zur Entlassung aus dem sektorspezifischen Recht und die Anwendung des allgemeinen Wettbewerbsrechts für bereits existierende wettbewerbliche Märkte geebnet. Es werden allerdings auch die bisherigen Erfahrungen im Bereich der Telekommunikationsregulierung berücksichtigt und Anpassungen vorgenommen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich effizienterer Verwaltungsverfahren und kürzerer Gerichtsverfahren, um die für die am Markt Agierenden erforderliche Rechtssicherheit so bald wie möglich zu gewährleisten.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2316 | 9.1.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/2345 | 14.1.2004 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
15/2674 | 10.3.2004 | Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/2679 | 10.3.2004 | Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit |
15/2684 | 10.3.2004 | Änderungsantrag der Abgeordneten Rainer Funke, Rainer Brüderle, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP |
15/2685 | 10.3.2004 | Änderungsantrag der Abgeordneten Rainer Funke, Rainer Brüderle, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Gudrun Kopp, Gisela Piltz, Daniel Bahr (Münster), Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Dr. Werner Hoyer, Jürgen Koppelin, Dirk Niebel, Eberhard Otto (Godern), Dr. Andreas Pinkwart, Dr. Günter Rexrodt, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP |
15/2907 | 6.4.2004 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
15/3063 | 5.5.2004 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Thematisch passende Beiträge:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):