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Telekom-Beamtenaltersteilzeitverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Bewilligung von Altersteilzeit und die Gewährung eines Altersteilzeitzuschlags für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten)

In der Fassung vom 21.3.2013, zuletzt geändert durch Verordnung zur Einführung von Lebensarbeitszeitkonten für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten und zur Änderung weiterer Vorschriften für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten vom 12.10.2015.

Rechtsbereich: Beamtenrecht, Öffentlicher Dienst      FNA Nr. 900-10-4-45

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