(Langtitel: Verordnung über die Anforderungen an Qualität und Sicherheit der Entnahme von Geweben und deren Übertragung nach dem Transplantationsgesetz)
Vom 26.3.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 12 vom 4.4.2008.
Hier ist die TPG-Gewebeverordnung im WWW zu finden: