Hier ist das Suchdienstedatenschutzgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/10813)
AnzeigeA. Ziel
Der nationale Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes und der Kirchliche Suchdienst führen auf Grund von Suchdienstvereinbarungen Aufgaben im Auftrag der Bundesregierung durch. Sie erheben und speichern seit 1945 personenbezogene Daten.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat in seinem 16. Tätigkeitsbericht auf das Fehlen einer bereichsspezifischen Grundlage für die Arbeit der Suchdienste hingewiesen.
B. Lösung
Mit dem Gesetzentwurf wird eine bereichsspezifische Grundlage für den Umgang der nationalen Suchdienste mit personenbezogenen Daten geschaffen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/10813 | 07.11.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/10998 | 20.11.2008 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
16/11125 | 28.11.2008 | Unterrichtung über die gemäß § 80 Abs. 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum 14. bis 27. November 2008) |
16/11253 | 04.12.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses |