Hier ist das Stipendienprogramm-Gesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/1552)
AnzeigeA. Ziel
In Deutschland droht ein Fachkräftemangel, der die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes vermindert und damit das Wirtschaftswachstum und die Basis für zukünftigen Wohlstand einschränkt. Nötig sind daher Anreize für die nächste Generation von Fach- und Führungskräften. Dazu zählen vor allem Anreize, ein Studium aufzunehmen und erfolgreich beenden zu können. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP nehmen ihre Verantwortung für diese jungen Menschen und den Wirtschaftsstandort Deutschland wahr, indem sie neue Anreize für ein Hochschulstudium schaffen. Ziel ist, die Studienbedingungen und die Studienfinanzierung zu verbessern und dadurch mehr Begabte für ein Studium zu mobilisieren. Dabei kommt dem Stipendienwesen eine besondere Bedeutung zu, denn es gibt Anreize für ein Studium und unterstützt die Studierenden finanziell sowie durch Anerkennung ihrer Leistung und Persönlichkeit.
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP legen diesen Gesetzentwurf vor, um begabte Studierende aufgrund ihrer Leistungen in Schule, Studium oder Beruf sowie ihres bisherigen persönlichen Werdegangs durch die Bewilligung eines Stipendiums bei der Entfaltung ihrer Talente und Fähigkeiten zu unterstützen. Dabei sollen bei der Auswahl der geförderten Studierenden neben Begabung und Leistung auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, oder besondere Umstände berücksichtigt werden können, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Darüber hinaus soll die Verfügbarkeit einer wachsenden Zahl von Stipendien auch Studieninteressierten, die aus ökonomischen Gründen zögern, ein Studium aufzunehmen, die Entscheidung für eine Hochschulausbildung erleichtern. Zudem gilt es, bislang in der Begabtenförderung unterrepräsentierte Gruppen stärker einzubeziehen, etwa die Studierenden an Fachhochschulen, die häufiger als Studierende an Universitäten einen bildungsfernen familiären Hintergrund aufweisen. Die Bewilligung des Stipendiums soll all diese Studierenden zu Spitzenleistungen motivieren.
Der vorgelegte Gesetzentwurf sieht vor, dass die Stipendien von Bund und Ländern einerseits und privaten Mittelgebern andererseits finanziert werden. Der Gesetzentwurf leistet einen wesentlichen Beitrag zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements und zur Entwicklung einer aktiven Bürgergesellschaft, deren Mitglieder Verantwortung für die junge Generation und die Zukunft unseres Landes übernehmen. Darüber hinaus unterstützt das Stipendienprogramm die einzelnen Hochschulen bei der Vernetzung mit ihrem regionalen Umfeld und bei der Entwicklung eines attraktiven Profils.
B. Lösung
Mit dem nationalen Stipendienprogramm soll allen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland die Möglichkeit eröffnet werden, bis zu 8 Prozent ihrer Studierenden zu fördern. Dies erweitert die Möglichkeiten zur Studienfinanzierung deutlich. Die Auswahlkriterien und das gleichmäßige Angebot an allen Hochschulen fördern die Erschließung neuer Begabungsreserven. Insgesamt werden das Studium attraktiver und die Motivation der Studierenden gestärkt. Zugleich werden das Engagement Privater bei der Bildungsfinanzierung unterstützt und zusätzliche Mittel eingeworben.
Die Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro sollen durch die Hochschulen nach Begabung und Leistung einkommensunabhängig vergeben werden. Die Mittel für die Stipendien sollen je zur Hälfte aus privaten und öffentlichen Mitteln aufgebracht, der öffentliche Anteil von 150 Euro jeweils zur Hälfte vom Bund und den Ländern getragen werden. Die privaten Mittel werden von den Hochschulen bei Unternehmen, Stiftungen, Vereinen, Kammern und Privatpersonen, etwa Alumni, eingeworben.
Die Förderung von Spitzenleistung und von Kompetenz in der Breite gehören zusammen, weil jede Spitze ein breites Fundament braucht. Deshalb haben die Fraktionen der CDU/CSU und FDP den Entwurf eines Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföG ÄndG) vorgelegt, der insbesondere eine Anhebung der Freibeträge um 3 Prozent und der Bedarfssätze um 2 Prozent vorsieht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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17/1552 | 04.05.2010 | Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP |
17/2194 | 16.06.2010 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung |
17/2195 | 16.06.2010 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |