Hier ist das Steuersenkungsergänzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4217)
AnzeigeA. Ziel
Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes durch weitere steuerliche Entlastungen, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft.
B. Lösung
* Zum 1. Januar 2005 wird der Höchststeuersatz der Einkommensteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 Prozent gesenkt.
* Für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben kann zur Absicherung der Altersvorsorge des Unternehmers ab dem 1. Januar 2001 der halbe durchschnittliche Steuersatz, mindestens jedoch der Eingangssteuersatz, einmal im Leben in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/4217 | 6.10.2000 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/4293 | 12.10.2000 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
14/4547 | 8.11.2000 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
14/4562 | 9.11.2000 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):