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Steuersenkungsergänzungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes)

Vom 19.12.2000, verkündet in BGBl I Jahrgang 2000 Nr. 57 vom 23.12.2000.

Hier ist das Steuersenkungsergänzungsgesetz im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/4217)

A. Ziel

Ergänzung des Steuersenkungsgesetzes durch weitere steuerliche Entlastungen, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft.

B. Lösung

* Zum 1. Januar 2005 wird der Höchststeuersatz der Einkommensteuer um einen weiteren Prozentpunkt auf 42 Prozent gesenkt.

* Für Gewinne aus Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben kann zur Absicherung der Altersvorsorge des Unternehmers ab dem 1. Januar 2001 der halbe durchschnittliche Steuersatz, mindestens jedoch der Eingangssteuersatz, einmal im Leben in Anspruch genommen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/4217 6.10.2000 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/4293 12.10.2000 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates)
14/4547 8.11.2000 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
14/4562 9.11.2000 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze