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Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002

Vom 24.3.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 15 vom 31.3.1999.

Hier ist die Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/23)

A. Ziel

Verwirklichung der in der Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossenen Steuerreform 1999/ 2000/2002 mit dem Ziel · einer Verbesserung von Wachstum und Beschäftigung durch Stärkung der Investitionskraft der Unternehmen und nachhaltige Belebung der Binnennachfrage; · einer spürbaren Entlastung von Arbeitnehmern und Familien; · der Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit; · einer Vereinfachung des deutschen Steuerrechts.

B. Lösung

Senkung der Steuersätze bei der Einkommensteuer durch · stufenweise Anhebung des Grundfreibetrages über rund 13 000 DM/ 26 000 DM (Grundtabelle/Splittingtabelle) in 1999 auf rund 13 500 DM/27 000 DM ab 1. Januar 2000 auf rund 14 000 DM/ 28 000 DM ab 1. Januar 2002; · stufenweise Senkung des Eingangssteuersatzes auf 23,9 Prozent ab 1. Januar 1999, auf 22,9 Prozent ab 1. Januar 2000 und 19,9 Prozent ab 1. Januar 2002; · stufenweise Senkung des Höchststeuersatzes auf 51 Prozent ab 1. Januar 2000 und auf 48,5 Prozent ab 1. Januar 2002. Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf 250 DM im Monat ab 1. Januar 1999 und weitere Anhebung des Kindergeldes für das erste und zweite Kind auf 260 DM ab 1. Januar 2002 bei gleichzeitiger Begrenzung des Splittingvorteils für Bezieher hoher Einkommen auf maximal 8.000 DM im Jahr.

Senkung der Unternehmenssteuersätze durch · Senkung des Körperschaftsteuersatzes für einbehaltene Gewinne auf 40 Prozent ab 1. Januar 1999;

· stufenweise Senkung des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 45 Prozent ab 1. Januar 1999 und auf 43 Prozent ab 1. Januar 2000.

Vorbereitung einer grundlegenden Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum Jahr 2000 mit dem Ziel, eine rechtsformunabhängige Besteuerung aller Unternehmenseinkünfte mit einem einheitlichen Steuersatz von höchstens 35 Prozent einzuführen.

Umfassende Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch 78 Einzelmaßnahmen zum Abbau von Steuervergünstigungen und eine Bereinigung des Steuerrechts.

Berücksichtigung der schwierigen Finanzlage von Bund, Ländern und Gemeinden durch zeitliche Abstimmung der Steuerentlastungen und der Maßnahmen zur Gegenfinanzierung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/23 9.11.1998 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
14/125 2.12.1998 Erste Beschlußempfehlung und erster Bericht des Finanzausschusses
14/136 3.12.1998 Erster Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/158 8.12.1998 Zweite Beschlußempfehlung und zweiter Bericht des Finanzausschusses
14/167 9.12.1998 Zweiter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/442 2.3.1999 Dritte Beschlußempfehlung des Finanzausschusses
14/443 3.3.1999 Dritter Bericht des Finanzausschusses
14/466 3.3.1999 Dritter Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
14/469 4.3.1999 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze