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Steinkohlefinanzierungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018)

Vom 20.12.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 68 vom 27.12.2007.

Hier ist das Steinkohlefinanzierungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/6566)

A. Ziel

Der deutsche Steinkohlenbergbau ist seit vielen Jahren insbesondere aufgrund seiner ungünstigen geologischen Bedingungen international nicht wettbewerbsfähig. Milliardenschwere Subventionen waren bisher notwendig, damit der deutsche Steinkohlenbergbau einen Beitrag zur Versorgung der Kraft- und Stahlwerke mit Steinkohle leisten konnte. Für die Jahre 1998 bis 2006 wurden aus dem Bundeshaushalt fast 28 Mrd. Euro für die Subventionierung des Steinkohlenbergbaus geleistet. Für 2007 fallen allein 1,8 Mrd. Euro an Bundeshilfen an. Der Beitrag, den der deutsche Steinkohlenbergbau zur Versorgung der deutschen Wirtschaft leistet, steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu dem erforderlichen Subventionsaufwand. Im Jahre 2006 deckte die in Deutschland gewonnene Steinkohle den deutschen Primärenergieverbrauch nur noch zu 4,4 Prozent.

Der vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, ein sozialverträgliches Auslaufen des subventionierten deutschen Steinkohlenbergbaus zu ermöglichen.

B. Lösung

Der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben sich am

7. Februar 2007 darauf verständigt, die subventionierte Förderung der Steinkohle in Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Bis dahin werden Steinkohleförderung und Subventionierung weiter reduziert. Der Bund beteiligt sich in bisheriger Weise anteilig an der Steinkohlefinanzierung. Die Vereinbarung zur Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus wird im Jahre 2012 durch den Deutschen Bundestag unter Beachtung der Gesichtspunkte der Wirtschaftlichkeit, der Sicherung der Energieversorgung und der übrigen energiepolitischen Ziele überprüft werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/6566 04.10.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/6972 07.11.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie
16/6973 07.11.2007 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

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