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Solingenverordnung

(Langtitel: Verordnung zum Schutz des Namens Solingen)

In der Fassung vom 16.12.1994.

Rechtsbereich: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht      FNA Nr. 423-5-2-2

Die Verordnung schützt den Namen "Solingen" für Messer, Besteck und ähnliche Geräte. Er darf für solche Produkte nur verwendet werden, wenn sie tatsächlich in und um Solingen hergestellt sind.

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TitelBeschreibung
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