Hier ist das Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsdurchsetzungsgesetz im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/3918)
AnzeigeA. Ziel
Einführung gleichstellungsrechtlicher Regelungen für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 11. Oktober 2001 (Bundestagsdrucksache 14/7074 vom 10. Oktober 2001 und Protokoll der 192. Plenarsitzung, S. 18814 B).
B. Lösung
Schaffung eines Gleichstellungsgesetzes für Soldatinnen und Soldaten in enger Anlehnung an das für die Beschäftigten der Bundesbehörden und Bundesgerichte geltende Bundesgleichstellungsgesetz unter Berücksichtigung der vielfältigen besonderen Erfordernisse der Streitkräfte und deren Funktionsfähigkeit; Vornahme von Folgeänderungen im Bundesrecht, zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere durch Einführung der Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Soldatinnen und Soldaten. Das Leitprinzip der Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien ist in dem Gesetzentwurf beachtet und wird auch durch eine geschlechtergerechte Sprache zum Ausdruck gebracht. Die Förderung der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr ist zentraler Regelungsgegenstand des Gesetzes. Daher hat das Gesetzesvorhaben erhebliche gleichstellungspolitische Auswirkungen.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/3918 | 14.10.2004 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/4255 | 24.11.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):