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Solvabilitätsbereinigungs-Verordnung

(Langtitel: Verordnung nach § 104g Abs 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes über die Berechnung der bereinigten Solvabilität von Erst- und Rückversicherungsunternehmen in einer Erst- oder Rückversicherungsgruppe, die gemäß § 104a Abs. 1 Nr. 1 oder 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes einer zusätzlichen Beaufsichtigung unterliegen)

In der Fassung vom 20.12.2001, zuletzt geändert durch Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats vom 20.9.2013.

Nicht mehr in Kraft!

Rechtsbereich: Bankenrecht, Börsenrecht, Wertpapierrecht, Versicherungsrecht      FNA Nr. 7631-1-29

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
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