Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7755)
AnzeigeA. Ziel
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Wasserrahmenrichtlinie). Damit wird der rechtliche Rahmen für eine umfassende integrierte Bewirtschaftung der Gewässer geschaffen.
B. Lösung
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfolgt, soweit auf der Grundlage der Rahmengesetzgebungszuständigkeit des Bundes für den Wasserhaushalt möglich, durch Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Die wesentlichen Elemente der Richtlinie werden im Wasserhaushaltsgesetz in den Grundzügen durch Regelungsaufträge an die Länder, teilweise auch durch nach Artikel 75 Abs. 2 GG zulässige in Einzelheiten gehende oder unmittelbar geltende Regelungen vorgegeben:
* Ganzheitlicher Ansatz bei der Gewässerbewirtschaftung: Die Gewässer sollen flussgebietsbezogen bewirtschaftet werden, d. h. von der Quelle bis zur Mündung mit allen Zuflüssen. Für die Bundesrepublik Deutschland bestehen insoweit 10 so genannte Flussgebietseinheiten, die ganz oder teilweise auf deutschem Hoheitsgebiet liegen;
* Ermittlung und Bewertung der Gewässerqualität, Erstellung national sowie supra- und international koordinierter Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne, um die Gewässerqualität zu erhalten oder zu verbessern;
* Umweltziel ist der gute ökologische, chemische und mengenmäßige Zustand der Gewässer, der grundsätzlich bis Ende 2015 überall erreicht werden muss. Den Ländern bleibt ein erheblicher Spielraum zur Ausfüllung und Ausgestaltung der rahmenrechtlichen Vorgaben des Bundes.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7755 | 7.12.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/8621 | 20.3.2002 | Beschlussempfehlung1 des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
14/8668 | 20.3.2002 | Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):