Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5221)
AnzeigeA. Ziel
Die Europäische Union hat sich im Finanzdienstleistungs-Aktionsplan (FSAP) aus dem Jahr 1999 (Mitteilung der Kommission vom 11. Mai 1999 KOM (1999) 232) unter anderem zum Ziel gesetzt, die kapitalgedeckten Systeme betrieblicher Altersversorgung an den Binnenmarktgrundsätzen des freien Kapitalverkehrs und des freizügigen Dienstleistungsverkehrs teilhaben zu lassen. Gleichzeitig sollen Sicherheitsvorschriften eingeführt werden, die den Schutz der Leistungsberechtigten und -empfänger in der kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung bezwecken.
B. Lösung
Der Gesetzentwurf ändert das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) entsprechend den zwingenden Vorgaben der Richtlinie 2003/41/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. Juni 2003 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Insbesondere enthält er Regelungen zum Verfahren für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Pensionskassen und Pensionsfonds in allen EU-Mitgliedstaaten bzw. von ausländischen Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland, zur Anpassung der Vorschriften über die Vermögensanlage und die Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und -berechtigten. Des Weiteren sieht der Entwurf aus Anlass der Öffnung des deutschen Marktes für EU-ausländische Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung eine grundsätzliche Deregulierung der Aufsicht über überbetriebliche Pensionskassen vor. Schließlich soll es leichter möglich sein, Sterbekassen von der Versicherungsaufsicht freizustellen. Außerdem werden zum Zwecke der Rechtsbereinigung einige Gesetze über die Organisation der Versicherungsaufsicht aufgehoben. Die nicht obsoleten Vorschriften dieser Gesetze werden inhaltlich unverändert in das VAG integriert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/5221 | 7.4.2005 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/5618 | 1.6.2005 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):