Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2252)
AnzeigeA. Ziel
Den Strafvollstreckungskammern soll es ermöglicht werden, in Tatbestand und Entscheidungsgründen auf konkret bezeichnete Aktenbestandteile Bezug zu nehmen. Bisher muss nach gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung der Akteninhalt zum Teil seitenweise wörtlich wiedergegeben werden.
B. Lösung
Ergänzung des § 115 Abs. 1 StVollzG.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/2252 | 17.12.2003 | Gesetzentwurf des Bundesrates |
15/4537 | 16.12.2004 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):