Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/2969)
AnzeigeA. Ziel
Der Ablauf zweier im Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) vorgesehener Fristen (Einsichtsmöglichkeit in das Zentrale Einwohnerregister der DDR (ZER) und die so genannte Regelabfrage), neuere Entwicklungen in Rechtsprechung und Verwaltung sowie die Einführung neuer Technologien machen gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Im Bereich der Aufarbeitung der SED-Diktatur besteht ein größerer Bedarf an Nutzung der Stasi-Unterlagen, als das StUG bisher zulässt.
Die wissenschaftliche Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatsicherheitsdienstes soll verbessert werden.
B. Lösung
Folgende wesentliche Änderungen: Der Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik wird ermächtigt, die Identifizierungsdaten aus dem ZER auch zukünftig zu nutzen.
(Nur) unter bestimmten Voraussetzungen für Personengruppen mit herausgehobener politischer Bedeutung wird die Überprüfung auf eine Mitarbeit beim Staatssicherheitsdienst auch weiterhin ermöglicht.
Die Ermächtigung des Bundesbeauftragten zur Herausgabe bestimmter Unterlagen für Forschungszwecke sowie zur Verwendung durch die Medien wird erweitert.
Ein wissenschaftliches Beratungsgremium wird installiert.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/2969 | 17.10.2006 | Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN |
16/3638 | 29.11.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Kultur und Medien |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):