Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1848)
AnzeigeA. Ziel
Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält in § 14 eine normative Abgrenzung der Zuständigkeiten der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts. Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts sollen Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Senate des Gerichts in besonderen Fallkonstellationen erreicht werden.
B. Lösung
Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden die Zuständigkeitsvorschriften für die beiden Senate ergänzt und weiterhin klargestellt, dass auch die im bundesstaatlichen Normenkontrollverfahren getroffenen Feststellungen zur Nichtigkeit einer Norm wie entsprechende Feststellungen in anderen Normenkontrollverfahren Gesetzeskraft haben.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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15/1848 | 28.10.2003 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
15/1887 | 5.11.2003 | Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):