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Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes

Vom 13.12.2003, verkündet in BGBl I Jahrgang 2003 Nr. 61 vom 18.12.2003.

Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/1848)

A. Ziel

Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthält in § 14 eine normative Abgrenzung der Zuständigkeiten der beiden Senate des Bundesverfassungsgerichts. Auf Vorschlag des Bundesverfassungsgerichts sollen Klarstellungen zur Abgrenzung der Zuständigkeiten beider Senate des Gerichts in besonderen Fallkonstellationen erreicht werden.

B. Lösung

Im Bundesverfassungsgerichtsgesetz werden die Zuständigkeitsvorschriften für die beiden Senate ergänzt und weiterhin klargestellt, dass auch die im bundesstaatlichen Normenkontrollverfahren getroffenen Feststellungen zur Nichtigkeit einer Norm ­ wie entsprechende Feststellungen in anderen Normenkontrollverfahren ­ Gesetzeskraft haben.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/1848 28.10.2003 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/1887 5.11.2003 Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze