Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/389)
AnzeigeA. Ziel
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Bemessung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt in § 22 Abs. 3 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) soll gründlich vorbereitet werden.
Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern ermöglichen, die Zuständigkeit für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden von den Landesministerien als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verlagern.
B. Lösung
Die mit Ablauf des Monats Juni 1999 endende Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze wird um zwei Jahre verlängert. In § 96 BSHG wird eine Öffnungsklausel eingefügt.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
14/389 | 22.2.1999 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/474 | 3.3.1999 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Beschluß des Bundesrates vom 26. Februar 1999) |
14/820 | 21.4.1999 | Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung |
14/821 | 21.4.1999 | nderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS |
14/825 | 22.4.1999 | nderungsantrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, Peter Wei§ (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):