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Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes

Vom 25.6.1999, verkündet in BGBl I Jahrgang 1999 Nr. 34 vom 30.6.1999.

Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/389)

A. Ziel

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Bemessung der Regelsätze der Hilfe zum Lebensunterhalt in § 22 Abs. 3 und 4 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) soll gründlich vorbereitet werden.

Eine Öffnungsklausel soll es den Ländern ermöglichen, die Zuständigkeit für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden von den Landesministerien als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe auf die örtlichen Träger der Sozialhilfe zu verlagern.

B. Lösung

Die mit Ablauf des Monats Juni 1999 endende Übergangsregelung für die Bemessung der Regelsätze wird um zwei Jahre verlängert. In § 96 BSHG wird eine Öffnungsklausel eingefügt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/389 22.2.1999 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/474 3.3.1999 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Beschluß des Bundesrates vom 26. Februar 1999)
14/820 21.4.1999 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung
14/821 21.4.1999 nderungsantrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Dr. Heidi Knake-Werner, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion der PDS
14/825 22.4.1999 nderungsantrag der Abgeordneten Birgit Schnieber-Jastram, Wolfgang Meckelburg, Peter Wei§ (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze