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Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Vom 11.9.2002, verkündet in BGBl I Jahrgang 2002 Nr. 66 vom 17.9.2002.

Hier ist das Siebtes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/8450)

A. Ziel

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll die Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität (ABl. EG Nr. L 296, S. 55) in deutsches Recht umgesetzt werden.

B. Lösung

Zur Umsetzung der Richtlinie soll der Fünfte Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes um die EG-rechtlich erforderlichen Vorschriften ergänzt werden. Weitere Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie enthält der Entwurf zur Novellierung der 22. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; die Bundesregierung hat insoweit ein eigenständiges Verfahren zur Änderung der Rechtsverordnung eingeleitet.

Die bisherigen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Luftreinhalteplanung sollen inhaltlich und redaktionell an die neu eingefügten Vorschriften angepasst werden.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/8450 6.3.2002 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/8895 24.4.2002 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze