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Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 7.12.2015, verkündet in BGBl I Jahrgang 2015 Nr. 50 vom 16.12.2015.

Hier ist die Siebenundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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