Hier ist das Siebentes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/635)
AnzeigeA. Ziel
Der Gemeindeanteil am Aufkommen der Lohn- und veranlagten Einkommensteuer sowie aus dem Zinsabschlag wird von jedem Land gemäß Artikel 106 Abs. 5 Grundgesetz nach einem durch Bundesgesetz geregelten Verteilungsmaßstab auf die einzelnen Gemeinden seines Gebiets aufgeteilt. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Diese Höchstbeträge werden bei jeder Umstellung der Verteilung auf aktuelle statistische Daten hier auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 auf der Grundlage von Modellrechnungen darauf überprüft, ob sie anzupassen sind.
B. Lösung
Die Ergebnisse der Modellrechnungen zu den Höchstbeträgen beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer zeigen, dass mit der Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2001 eine Anpassung der Höchstbeträge in den neuen Ländern auf 30 000/ 60 000 Euro geboten ist. So wird auch die Angleichung der bisher unterschiedlichen Höchstbeträge in den alten und neuen Ländern erreicht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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16/635 | 13.02.2006 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/835 | 08.03.2006 | Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses |
16/852 | 08.03.2006 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):