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Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes

Vom 20.5.2008, verkündet in BGBl I Jahrgang 2008 Nr. 19 vom 26.5.2008.

Hier ist das Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8188)

A. Ziel

Die letzte allgemeine Wehrsolderhöhung um eine Deutsche Mark pro Tag für alle Wehrsoldgruppen wurde zum 1. Januar 1999 vorgenommen. Das konsequente Festhalten an dem Bestehen der allgemeinen Wehrpflicht verpflichtet dazu, den jungen Soldaten, die im Rahmen der Wehrpflicht einen wichtigen Dienst für unser Land erbringen, nach neun Jahren eine Anpassung des Wehrsolds zu gewähren.

Die Erhöhung des Wehrsoldtagessatzes wirkt sich unmittelbar auf den Sold für die Zivildienstleistenden aus, da die Vorschriften des Wehrsoldgesetzes nach § 35 des Zivildienstgesetzes entsprechend anzuwenden sind.

B. Lösung

Der Wehrsoldtagessatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 für alle Wehrsoldgruppen um zwei Euro erhöht.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/8188 20.02.2008 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/8470 11.03.2008 Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses
16/8471 11.03.2008 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze