Hier ist das Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Wehrsoldgesetzes im WWW zu finden:
|
Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/8188)
AnzeigeA. Ziel
Die letzte allgemeine Wehrsolderhöhung um eine Deutsche Mark pro Tag für alle Wehrsoldgruppen wurde zum 1. Januar 1999 vorgenommen. Das konsequente Festhalten an dem Bestehen der allgemeinen Wehrpflicht verpflichtet dazu, den jungen Soldaten, die im Rahmen der Wehrpflicht einen wichtigen Dienst für unser Land erbringen, nach neun Jahren eine Anpassung des Wehrsolds zu gewähren.
Die Erhöhung des Wehrsoldtagessatzes wirkt sich unmittelbar auf den Sold für die Zivildienstleistenden aus, da die Vorschriften des Wehrsoldgesetzes nach § 35 des Zivildienstgesetzes entsprechend anzuwenden sind.
B. Lösung
Der Wehrsoldtagessatz wird rückwirkend zum 1. Januar 2008 für alle Wehrsoldgruppen um zwei Euro erhöht.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
---|---|---|
16/8188 | 20.02.2008 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
16/8470 | 11.03.2008 | Beschlussempfehlung und Bericht des Verteidigungsausschusses |
16/8471 | 11.03.2008 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):