Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe
Vom 10.6.2013, verkündet in BGBl I Jahrgang 2013 Nr. 28 vom 13.6.2013.
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