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Sechsundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz -­ Beschränkung der Möglichkeit zur Strafmilderung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe

Vom 10.6.2013, verkündet in BGBl I Jahrgang 2013 Nr. 28 vom 13.6.2013.

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Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze