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Sechsundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 11.11.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 63 vom 3.12.2004.

Hier ist die Sechsundvierzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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