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Sechsundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes

Vom 13.10.2014, verkündet in BGBl I Jahrgang 2014 Nr. 47 vom 17.10.2014.

Hier ist die Sechsundfünfzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes im WWW zu finden:

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