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Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Vom 17.7.2009, verkündet in BGBl I Jahrgang 2009 Nr. 43 vom 22.7.2009.

Hier ist das Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/13109)

A. Ziel

Flexibilisierung der Verfahrensregelungen zur Fahrzeugzulassung bei der Durchführung von Pilotversuchen im Rahmen des Vorhabens Kfz-Wesen des Aktionsplans Deutschland-Online von Bund und Ländern und Verringerung der Informationspflichten der Fahrzeughalter.

B. Lösung

Einfügung einer Experimentierklausel zur Erprobung neuer Verfahrensweisen im Rahmen von Pilotversuchen, durch die das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für bestimmte Regelungsbereiche ermächtigt wird, die Landesregierungen zu ermächtigen, zur Anwendung von E-Government Ausnahmeregelungen von einzelnen, näher zu bezeichnenden Regelungen für die Zulassung von Fahrzeugen zu treffen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/13109 22.05.2009 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/13617 01.07.2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze